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   BVerwG, 15.10.1987 - 5 B 53.86   

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BVerwG, 15.10.1987 - 5 B 53.86 (https://dejure.org/1987,13010)
BVerwG, Entscheidung vom 15.10.1987 - 5 B 53.86 (https://dejure.org/1987,13010)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Oktober 1987 - 5 B 53.86 (https://dejure.org/1987,13010)
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Wird zitiert von ... (4)

  • BVerwG, 08.10.2012 - 5 B 25.12

    Regelungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes über den Beginn und die

    Die Tatsache, dass die praktische Ausbildung länger dauert als der Unterricht an der Ausbildungsstätte, schließt eine derartige Annahme nicht schlechthin aus (vgl. Urteile vom 10. Oktober 1985 a.a.O. S. 123 f.; vom 22. Januar 1987 - BVerwG 5 C 19.84 - Buchholz 436.36 § 2 BAföG Nr. 11 S. 4; vom 2. Februar 1989 - BVerwG 5 C 2.86 - BVerwGE 81, 242 = Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 81 S. 69 f.; vom 3. Juni 1988 - BVerwG 5 C 74.84 - Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 76 S. 45 sowie Beschluss vom 15. Oktober 1987 - BVerwG 5 B 53.86 - Buchholz 436.36 § 2 Nr. 13 S. 10 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.07.1989 - 7 S 312/89

    Keine fachliche Weiterführung der Ausbildung durch Jurastudium

    Das prägende Schwergewicht der Ausbildung an der Ausbildungsstätte (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 22.1.1987, aaO, S. 977; BVerwG, Beschl. v. 15.10.1987 -- 5 B 53.86 --) wird bereits dadurch zum Ausdruck gebracht, daß der fachwissenschaftliche und der berufspraktische Teil der Ausbildung zu einem einheitlichen "Studiengang der Fachhochschule" zusammengefaßt sind (vgl. § 13 Abs. 1 APVO).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2017 - 12 A 797/16

    Förderfähigkeit der Ausbildung an einer schweizerischen Hotelfachschule;

    Im Übrigen zitiert die Klägerin in diesem Zusammenhang zwar den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Oktober 1987 - 5 B 53.86 - zutreffend, legt anschließend jedoch nicht dar, welche besonderen Umstände hier zu einer stärkeren Gewichtung der Ausbildung an der Ausbildungsstätte führen sollten.
  • VG Sigmaringen, 16.02.2005 - 1 K 1567/04

    Keine Berücksichtigung des fachpraktischen Einführungsjahres als Fachsemester

    Dieser so umschriebene Vorbereitungsdienst wurde von der Rechtsprechung (BVerwG, Beschlüsse vom 01.12.1981 - 5 C 1.80 -, FamRZ 1982, 537 und vom 15.10.1987 - 5 B 53.86 -, Buchholz 436.36 § 2 BAföG Nr. 13) als die förderungsfähige Ausbildung im Sinne des Bundesausbildungsförderungsgesetzes angesehen, weil sie insgesamt noch durch die beiden Jahre des Fachhochschulbesuchs (Besuch einer Ausbildungsstätte nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 BAföG) geprägt werde.
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